Pflegekinderdienst
des Landkreises Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa

Bewerberverfahren

Wenn Eltern den Wunsch haben, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, prüft der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die persönliche Eignung und die äußeren Voraussetzungen z. B. Wohn-/ und wirtschaftliche Situation der Bewerber. Hierzu dient u. a. der Bewerberfragebogen.

Bei Eignung und nach Teilnahme am Vorbereitungskurs kann die Vermittlung eines Pflegekindes erfolgen. Der finanzielle Bedarf des Pflegekindes wird durch die Zahlung eines monatlichen Pflegegeldes abgedeckt.

Bei Bedarf können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zur Erstausstattung, bei wichtigen persönlichen Anlässen, Ferienreisen, Schul- und Berufsbildung etc. gewährt werden. Dies ist in der Richtlinie des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejsa Sprjewja-Nysa, zur Festsetzung von wirtschaftlichen (ergänzenden) Leistungen gemäß § 39 SGB VIII – Teil B geregelt.

Unterstützung bei Fragen und Problemen erhalten die Pflegeeltern durch den Pflegekinderdienst in Form von pädagogischer Beratung, Fortbildungen und Seminaren, Hilfestellungen im Umgang mit den Herkunftseltern, rechtliche Hinweise, usw. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes gerne persönlich zur Verfügung.
 

Bei jeder Vermittlung gilt der Grundsatz, dass Pflegepersonen für Kinder und nicht Kinder für Pflegepersonen gesucht werden!


Für jedes Kind suchen wir eine möglichst passgenaue Pflegefamilie. Daher kann es unterschiedlich lange dauern, bis wir Sie anfragen.

Steht eine Vermittlung an, erhalten Sie Informationen über:
  • das Kind, seine Vorgeschichte, seinen Entwicklungsstand, sein Sozialverhalten und seinen derzeitigen Aufenthalt
  • die Herkunftsfamilie, soweit dies zum Verständnis des Kindes von Bedeutung ist
  • die Rechtslage (bezüglich Personensorge, Umgangsrecht etc.). Können Sie sich nach diesen Informationen eine Aufnahme vorstellen, haben Sie die Möglichkeit, das Kind und gegebenenfalls die Herkunftseltern persönlich kennen zu lernen.
Entscheiden Sie sich dafür, das Kind aufzunehmen, schließt sich eine Anbahnungsphase an, deren Dauer je nach Alter des Kindes und der Gesamtsituation variieren kann.

Danach werden die Fachkräfte zusammen mit Ihnen, der Herkunftsfamilie und dem Kind (soweit dies nach dem Alter und Entwicklungsstand möglich ist) Vereinbarungen über die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses treffen. Diese Vereinbarungen sind der Rahmen für den so genannten „Hilfeplan“. Zu folgenden Bereichen sollen Vereinbarungen getroffen werden:
  • Erziehungsziele für das Kind
  • zeitliche Perspektive des Pflegeverhältnisses
  • notwendige Veränderungen bei der Herkunftsfamilie im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr und dafür notwendige Unterstützungsmaßnahmen
  • erforderliche Fördermaßnahmen für das Pflegekind und Unterstützung für die Pflegefamilie
  • Besuchskontakte zwischen den Herkunftseltern und dem Kind
Diese Vereinbarungen werden im Rahmen der Hilfeplanung in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.