Allgemeine Voraussetzungen
Als Pflegepersonen kommen nicht nur Familien im traditionellen Sinne in Frage. Entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung können sich auch Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare als Pflegepersonen bewerben. Man muss nicht Pädagogik studiert haben, um Pflegeperson zu werden! Wir freuen uns über alle, die sich für diese verantwortungsvolle Herausforderung interessieren.
Formelle Voraussetzungen
Wer sich als Pflegeperson bewirbt, muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, eine Gesundheitsbescheinigung und einen Einkommensnachweis, denn die Familie darf sich nicht über das Pflegegeld finanzieren. Alle im Haushalt lebenden über 18- jährigen Personen müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Das Gesundheitszeugnis dient als Nachweis, dass keine lebensverkürzenden, körperlichen und keine psychischen Erkrankungen vorliegen. Inhalte der Religionsgemeinschaften, Kirchen oder anderen Gemeinschaften, denen die Bewerber angehören, dürfen nicht gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen (zum Beispiel: Recht auf gewaltfreie Erziehung). Im neuen Zuhause des Kindes müssen geeignete Räumlichkeiten gegeben sein, alle Familienmitglieder müssen einverstanden sein. Die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar wird von zukünftigen Pflegeeltern erwartet. Die Teilnahme an Fortbildungsseminaren, sollte es zu einem Pflegeverhältnis kommen, ist ebenfalls verpflichtend.
Weitere Voraussetzungen
Pflegeeltern sollten über viel Toleranz und Offenheit gegenüber der Herkunftsfamilie und den Besonderheiten der Kinder verfügen. Pflegekinder sind durch ihre Erfahrungen oftmals sehr belastet. Sie bleiben aber weiterhin Teil ihrer Herkunftsfamilie. Nur in wenigen Fällen besteht kein Kontakt mehr zu den leiblichen Eltern.
Und
Pflegeeltern haben eine Schweigepflicht hinsichtlich der Geschichte ihres Schützlings. Ebenso unterliegt das Jugendamt einer Schweigepflicht, die auch die Informationen über die Pflegeeltern einschließt.